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BGH, 22.03.1957 - I ZR 174/55 |
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- BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55
Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 22.03.1957 - I ZR 174/55
Im Hinblick auf die der Beklagten auch im Nichtigkeitsverfahren offenstehende Möglichkeit, die Begrenzung des Prozeßstoffes und des Verfahrens in sachlicher Hinsicht auf einen beschränkten Inhalt des Patents rechtswirksam vorzunehmen (BGHZ 21, 8 [10-12]; Urteil vom 27. November 1956 - I ZR 78/55) bedarf es in erster Linie einer Prüfung, ob dieser Erfindungsgedanke eine zulässige Beschränkung des Streitpatents darstellt. - BGH, 27.11.1956 - I ZR 78/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1957 - I ZR 174/55
Im Hinblick auf die der Beklagten auch im Nichtigkeitsverfahren offenstehende Möglichkeit, die Begrenzung des Prozeßstoffes und des Verfahrens in sachlicher Hinsicht auf einen beschränkten Inhalt des Patents rechtswirksam vorzunehmen (BGHZ 21, 8 [10-12]; Urteil vom 27. November 1956 - I ZR 78/55) bedarf es in erster Linie einer Prüfung, ob dieser Erfindungsgedanke eine zulässige Beschränkung des Streitpatents darstellt.
- BGH, 11.07.1958 - I ZR 210/55
Rechtsmittel
Die einzelnen Merkmale müssen in sog. funktioneller Verschmelzung, d.h. sich gegenseitig beeinflussend, fördernd und ergänzend den Gesamterfolg herbeiführen (vgl. u.a. BGH GRUR 1956, 317, 318 - Waschmittel sowie das Urteil des Senats vom 22. März 1957 - I ZR 174/55 - Luftheizung).